Am 08./09.06.2024 führen wir unsere 10. Saxonia-Siegerausstellung gemeinsam mit dem Deutschen Foxterrierverband und dem Deutschen Club für Bullterrier durch.
Update:
Vom Veterinäramt wurden wir beauflagt, § 10 der Tierschutzhundeverordnung umzusetzen. Um dies zu gewährleisten, wird am Samstag ein Tierarzt bei der Einlasskontrolle mit vor Ort sein.
§ 10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
- bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
- bei denen erblich bedingt
- Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hier durch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftraten
- mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten
- jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
- die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.
Bis dahin
Bitte bleiben Sie gesund